Rechnen Sie eine Wochenarbeitszeitkarte aus Kommen, Gehen und Pausen jedes Tages zusammen – mit Wochenüberstunden und Bruttolohn, sobald Sie einen Stundenlohn eintragen.
Beispiel
Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:30 mit 30 Minuten unbezahlter Pause ergeben 40 Stunden. Fünf Tage von 08:00 bis 18:00 mit einer Stunde Pause sind 45 Stunden: bei 20 pro Stunde und Faktor 1,5 ab 40 Stunden also 800 Grundlohn plus 150 Überstunden, zusammen 950.
Berechnungsmethode
Jeder Tag mit eingetragenen Zeiten wird von Kommen bis Gehen gemessen, über Mitternacht hinweg, wenn die Gehen-Zeit früher liegt, abzüglich der unbezahlten Pause in Minuten. Die Tagesminuten werden für die Woche summiert, Stunden über der Wochengrenze gelten als Überstunden, und der Lohn ist reguläre Stunden × Satz plus Überstunden × Satz × Faktor.
Wichtige Hinweise
Angewendet wird nur eine wöchentliche Grenze. Tagesbezogene Regeln wie Arbeit über 8 Stunden täglich in Japan oder Kalifornien, Nacht-, Feiertags- und Wochenendzuschläge sowie Rundungen in der Lohnabrechnung bleiben außen vor, und alle Beträge verstehen sich vor Steuern und Abgaben. Eine bezahlte Pause tragen Sie als 0 Minuten ein, damit sie in der Summe bleibt.
Häufig gestellte Fragen
Wie trage ich eine Nachtschicht ein?
An dem Tag, an dem sie begonnen hat. Eine Gehen-Zeit vor der Kommen-Zeit, etwa 23:00 bis 07:00, gilt als Ende am nächsten Morgen. Fünf Nachtschichten von 22:00 bis 06:30 mit 30 Minuten Pause ergeben genau 40 Stunden, bei 16 pro Stunde fallen also keine Überstunden an und das Brutto beträgt 640.
Muss jeder Tag ausgefüllt werden?
Nein. Lassen Sie an freien Tagen beide Zeiten leer; gezählt werden nur Tage mit Zeiten. Vier Tage von 07:45 bis 16:15 mit 30 Minuten Pause plus eine Samstagnachtschicht von 23:00 bis 07:00 mit 60 Minuten ergeben 32 + 7 = 39 Stunden und bleiben damit unter der 40-Stunden-Grenze, es gibt also keine Überstunden.
Werden die Minuten gerundet?
Nein, sie werden genau so verwendet, wie sie eingetragen sind. Fünf Tage von 08:58 bis 17:03 mit 60 Minuten Pause ergeben 35 Std. 25 Min., angezeigt als rund 35,42 Dezimalstunden, ohne Rundung. Sechs Tage von 09:00 bis 18:00 mit 45 Minuten Pause ergeben 49 Std. 30 Min.: bei 18,50 pro Stunde sind das 740 Grundlohn plus 263,63 Überstunden, insgesamt 1.003,63.